Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002

Der Landesentwicklungsplan (LEP) wirkt gezeilt darauf hin, die Inanspruchnahme freier Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke und den Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser auf das für eine langfristig ausgewogene Entwicklung notwendige Maß zu begrenzen. Gleichzeitig zielt er darauf ab, die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen, die regionale Vielfalt zu bewahren und in allen Landesteilen räumliche Voraussetzungen für gleichwertige Lebensverhältnisse, günstige wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven und gesunde Umweltbedingungen zu erreichen.

Die landesplanerischen Zielsetzungen sollen vor allem durch eine Weiterentwicklung der dezentralen Siedlungsstruktur und eine flächendeckende Versorgung mit moderner Infrastruktur sowie durch Stärkung der regionalen Eigenkräfte, Förderung regionaler Kooperation und Zuweisung besonderer regionaler Entwicklungsaufgaben unterstützt werden.

Um einen breiten Konsens mit den regionalen, kommunalen und fachplanerischen Entwicklungsvorstellungen zu erreichen, hatte das Wirtschaftsministerium in einem breit angelegten Anhörungsverfahren mehr als 1500 Planungsträger beteiligt: Landtag, Regionalverbände, Landkreise, Städte und Gemeinden, Wirtschaftsorganisationen, Naturschutzverbände und viele andere Institutionen.

Die Zielsetzungen des LEP sollen die regionale Selbstverantwortung und Planungskompetenz stärken und im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung des Landes und seiner Teilräume ausgeformt und vor Ort umgesetzt werden.

Unter www.wm.baden-wuerttemberg.de steht der LEP als Download zur Verfügung.