Gewerbeflächenentwicklungskonzept

Im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Regionalplans ist der Regionalverband gefordert, auf der Basis von § 11, Abs. 3, Nr. 5 des Landesplanungsgesetzes (LplG) „Schwer­punkte für Industrie, Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen“ auszuweisen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Flächenverfügbarkeit in der Region Bodensee-Oberschwaben aus vielerlei Gründen in aller Regel ziemlich begrenzt ist und die Debatte zu den Flächensparzielen bereits zu einer sehr restriktiven Handhabung bei der Inanspruchnahme neuer Flächen in den Flächennutzungs­plän­en durch die Genehmigungsbehörden geführt hat. Darüber hinaus sind die erforderlichen Rechtsverfahren bei der Genehmigung neuer Gebiete heute oftmals sehr komplex, langwierig und aufwändig.

Die Verbandsverwaltung hat daher begonnen, zusammen mit den Städten und Ge­meinden, ein regionales Gewerbeflächenentwicklungskonzept zu erarbeiten, das an geeigneten Standorten „Vorranggebiete für Industrie- und Gewerbe“ festsetzt. Dies wird nach aller Erfahrung vielerorts nur noch interkom­munal und nach Abwägung vielfältiger Interessen möglich sein. Dabei ist natürlich zunächst davon auszugehen, dass vorhandene Gewerbegebietsstandorte im Zuge einer angemessenen Bestandspflege im begrenzten Rahmen weiterentwickelt und auch innerörtlich störende Ge­mengelagen weiterhin vor Ort entflochten werden können. Allerdings ist dies, realistisch be­trachtet, nicht mehr überall möglich, da viele Gebiete, vornehmlich am Bodensee und im Schussental, an anderweitig rechtlich fixierte Schutzgebiete stoßen. In diesem Zusammenhang wird im Einzelfall auch geprüft werden müssen, bestehende Restriktionsflächen, wie Schutzbe­dürftige Bereiche oder Regionale Grünzüge, auf der Basis neuerer Erkenntnisse (z. B. Klima­gutachten) und nach sorgfältiger Abwägung evtl. neu abzugrenzen.

Ein regionales Gewerbeflächenentwicklungskonzept soll an bestimmten, insbesondere infrastruk­turell geeigneten Standorten auch eine gewisse Flächenvorsorge ermöglichen, denn nach aller Erfahrung ist es in der Praxis zwingend erforderlich, mindestens an der einen oder anderen Stelle auch Vorratshaltung mit einer entsprechenden Bauleitplanung zu betreiben. Ein austariertes Kon­zept, das einen angemessenen, begründeten Bedarf belegt und dokumentiert, dass sozusagen „nicht mehr jeder überall alles macht“, könnte auch eine konstruktive Argumentationsgrundlage gegenüber Genehmigungsbehörden und der Landespolitik darstellen.

Für eine Bestandsaufnahme der noch zur Verfügung stehenden ge­werblichen Bauflächen hat der Regionaverband zunächst eine Umfrage bei den 87 Städten und Gemeinden der Region durchgeführt. Auf Basis der rechtskräftigen Flächennutzungspläne wurden insbesondere die noch verfügbaren Restflächen in geplanten Gewerbe- und Industriegebieten ermittelt und von den Kommunen überprüft und aktualisiert. Als “verfügbar“ werden in diesem Zusammenhang alle rechtlich abgesicherten Flächen bezeichnet, die kurzfristig einem Interessenten angeboten werden können. Daneben wurden auch die Potenziale in Gewerbebrachen, Konversionsflächen oder in Baulücken, der Bedarf für die Umsiedlung von innerörtlich störenden Gewerbebetrieben sowie eine bereits erfolgte oder möglicherweise geplante Beteiligung an interkommunalen Gewerbegebieten abgefragt.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Umfrage hat die Verbandsverwaltung in Gesprächen mit den Städten und Gemeinden der Region die jeweilige Situation vor Ort diskutiert und Vorschläge für entwicklungsfähige interkommunale Gewerbegebiete an geeigneten Standorten (Verkehrsachsen, Glasfaser etc.) erarbeitet. Den aktuellen Stand der Planungen zeigt nachfolgende Karte. Die dargestellten Standorte sollen - wie gesagt - nach Abschluss der Gespräche als Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe in der Regionalplan-Fortschreibung ausgewiesen und deren Verfügbarkeit bauleitplanerisch (einschließlich Grunderwerb) absichert werden.