Fortschreibung des Regionalplans - 1. Anhörung

Gemäß §12 Abs. 1 LplG sind die Regionalverbände "verpflichtet, für ihre Region Regionalpläne aufzustellen und fortzuschreiben." Der Regionalplan umfasst einen Textteil (bestehend aus den Plansätzen und der Begründung) und einen Kartenteil (bestehend aus der Strukturkarte im Maßstab 1 : 310.000 und der Raumnutzungskarte im Maßstab 1 : 50.000). Die Festlegungen sind auf einen Planungszeitraum von rund 15 Jahren ausgerichtet.

Der vorliegende Entwurf zur Anhörung soll den verbindlichen Regionalplan aus dem Jahre 1996 (inkl. der in den Folgejahren vorgenommenen Änderungen) ersetzen. Mit Ausnahme der Kap. 3.4 Rohstoffe und Kap. 4.2 Energie, die in gesonderten Verfahren fortgeschrieben werden, umfasst der Planentwurf alle Festlegungen die gem. § 11 Abs. 1 LplG für die räumliche Entwicklung und Ordnung der Region erforderlich sind. Der Beschluss zur Fortschreibung des Regionalplans wurde von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 23. November 2007 gefasst.

Alle relevanten Dokumente zum Anhörungsentwurf 2019, einschließlich Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen sind nachfolgend unter Downloads abrufbar. Ergänzend wird eine vergrößerte Raumnutzungskarte im Maßstab 1 : 25.000 bereitgestellt (PDF-Format und georeferenziertes PNG-Format). Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 8. Juli - 11. November 2019 statt, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23. September - 25. Oktober 2019. In diesen Zeiträumen besteht die Möglichkeit zum Anhörungsentwurf Stellung zu nehmen.

Parallel zur Fortschreibung des Regionalplans des Regionalplans findet vom 23. September - 25. Oktober 2019 die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben 1996 im östlichen Uferbereich des Bodensees statt. Der vorliegende Entwurf grenzt die festgelegten Regionalen Grünzüge im Gebiet der Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a.B. und Langenargen neu ab bzw. ersetzt diese durch Grünzäsuren. Die vorgenommenen Änderungen integrieren sich inhaltlich in das Gesamtkonzept der Regionalplan-Fortschreibung. 

Die zweite Anhörung des Kapitels Rohstoffe - mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu dieser Thematik - erfolgt im Rahmen der 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung.