Regionalverband Bodensee-Oberschwaben

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist Träger der Regionalplanung für das Gebiet der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen.

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Kurznachrichten

Projekt RegioStrat „Zukunft Flächennutzung Bodensee-Oberschwaben 2045“ erfolgreich gestartet

Projekt RegioStrat „Zukunft Flächennutzung Bodensee-Oberschwaben 2045“ erfolgreich gestartet

10 Juli 2026

Neue Wohn- und Gewerbegebiete auf sensiblen Flächen, landwirtschaftlich genutzte Moorböden, Windkraft im Wald – die Konflikte, wie die Flächen in der Region Bodensee-Oberschwaben am sinnvollsten genutzt werden sollten, spitzen sich zu. Das Förderprojekt „Zukunft Flächennutzung“ des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben befasst sich mit genau diesem Thema. Am 7. Juli fand der Auftakttermin des Projekts statt.


Juni 2026

Juni 2026

12 Juni 2026

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich der Geoinformatik / IT-Betreuung / Regionalplanung


Projekt RegioStrat „Zukunft Flächennutzung Bodensee-Oberschwaben 2045“

Projekt RegioStrat „Zukunft Flächennutzung Bodensee-Oberschwaben 2045“

05 Februar 2026

Der Flächendruck in der Region Bodensee-Oberschwaben ist seit Jahren hoch. Und wird in Zukunft anhalten – Gründe dafür sind Prozesse der Transformation in Bereichen wie Energiewende, Wirtschaft und Anpassung an den Klimawandel, aber auch der Schutz der Natur. Wie können wir künftig alle Ansprüche an die begrenzte Fläche in der Region bestmöglich erfüllen und dabei weiterhin eine hohe Lebensqualität in der Region gewährleisten?


Teilregionalplan Energie 2025 - Inkrafttreten

Teilregionalplan Energie 2025 - Inkrafttreten

26 Januar 2026

Nach der öffentlichen Bekanntmachung der Anzeige des Teilregionalplans Energie 2025 am 26. Januar 2026 wird das Planwerk verbindlich.


Teilregionalplan Energie 2025 - Einwenderbenachrichtigung

Teilregionalplan Energie 2025 - Einwenderbenachrichtigung

17 Dezember 2025

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 26. September 2025 in öffentlicher Sitzung den Beschlussvorschlägen der Verbandsverwaltung zur Behandlung der Anregungen zum zweiten Anhörungsentwurf gemäß § 12 Abs. 2 und 3 LplG zugestimmt und den Teilregionalplan Energie als Satzung beschlossen. Eine Benachrichtigung der Einwenderinnen und Einwender ist nach den Vorgaben des novellierten Landesplanungsgesetzes nicht mehr vorgeschrieben. Dennoch informiert der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben die Einwenderinnen und Einwender freiwillig über die Behandlung der Stellungnahmen.