Die Fortschreibung des Regionalplans (ohne Kap. 4.2 Energie) ist mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigungserteilung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 24.11.2023 rechtskräftig geworden. Dadurch wird die Fortschreibung des Regionalplans für die Region Bodensee-Oberschwaben verbindlich und ersetzt den Regionalplan von 1996 und den Teilregionalplan Rohstoffe von 2003 (inkl. der in den Folgejahren vorgenommenen Änderungen).
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 25.10.2023 in ihrer außerordentlichen Sitzung in Kressbronn mehrheitlich den Beitrittsbeschluss zu dem vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) am 6. September 2023 genehmigten Regionalplan gefasst. Dieser war nötig geworden, weil das MLW vier Gewerbestandorte und einen Standort für Rohstoffabbau von der Verbindlichkeit ausgenommen hat.
Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben wurde am 6. September 2023 darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Regionalplan-Entwurf (2021) seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) als oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde genehmigt wurde.
Zum 1. April 2024 ist beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben die Stelle im Sekretariat / Vorzimmer des Verbandsdirektors zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle (Voll- oder Teilzeit, mindestens 70 %).
Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen.