Beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist zum 1.10.2021 oder später die Stelle des Verbandsdirektors / der Verbandsdirektorin zu besetzen. Der/die Verbandsdirektor/Verbandsdirektorin wird von der Verbandsversammlung als Beamter/Beamtin auf Zeit gewählt.Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (Bes.Gr. B2/B3).
Beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist zum Herbst die Stelle eines /einer Regionalplaners / Regionalplanerin zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entsprechend den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen bis EG 12/13 TVöD und ist unbefristet.
Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben wird folgendes öffentlich bekannt gemacht: Der Planentwurf mit den Begründungen und dem zugehörigen Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 in der Rubrik Planung/Fortschreibung-Regionalplan eingesehen und abgerufen werden. Weiterhin sind diese Unterlagen bei den drei Landratsämtern Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen sowie beim Regionalverband einsehbar.
Der von der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2020 beschlossene, überarbeitete Planentwurf geht in die zweite Anhörungsrunde. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet vom 17. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt.
Der Regionalverband hat die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Friedrichshafen und Baindt vorgelegt. Die Verbindung liegt mit einer Länge von ca. 29 km im idealen Bereich für eine Radschnellverbindung. Im Rahmen der Studie wurde die technische Realisierbarkeit der Verbindung aufgezeigt und eine Vorzugstrasse definiert.