In Baden-Württemberg müssen in jeder Region mindestens zwei Prozent der Fläche für Windräder und Photovoltaik reserviert werden. Die zwölf Regionalverbände planen, wo geeignete Flächen sind. Dazu hat das Land Baden-Württemberg eine Dialogische Bürgerbeteiligung gestartet.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg haben das Land und Vertreter der zwölf Regionalverbände am 12. September 2022 Planhinweiskarten für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen einer Landespressekonferenz vorgestellt. Die von den Regionalverbänden erarbeiteten Karten machen sichtbar, wo im Land aus Sicht der Landes- und Regionalplanung schon jetzt Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglich sind.
Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) gem. § 9 Absatz 1 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
Der Regionalverband hat im Zeitraum vom 25.01.2021 bis 26.02.2021 die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans durchgeführt. Die Verbandsversammlung hat die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit geprüft und bewertet und in der Sitzung am 25.06.2021 deren Behandlung beschlossen. Das Ergebnis der Prüfung ist den Absendern mitzuteilen. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung durch die Möglichkeit einer Einsichtnahme ersetzt werden.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat gem. § 12 Abs. 10 LplG in der Fassung vom 10.07.2003, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28.11.2018 (GBl. S. 439, 446) am 25.06.2021 den Planentwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans als Satzung beschlossen. Der vorliegende Entwurf wird nach Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW BW) den verbindlichen Regionalplan aus dem Jahre 1996 (inkl. der in den Folgejahren vorgenommenen Änderungen) ersetzen.
Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben wird folgendes öffentlich bekannt gemacht: Der Planentwurf mit den Begründungen und dem zugehörigen Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 in der Rubrik Planung/Fortschreibung-Regionalplan eingesehen und abgerufen werden. Weiterhin sind diese Unterlagen bei den drei Landratsämtern Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen sowie beim Regionalverband einsehbar.
Der von der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2020 beschlossene, überarbeitete Planentwurf geht in die zweite Anhörungsrunde. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet vom 17. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt.
Der Regionalverband hat die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Friedrichshafen und Baindt vorgelegt. Die Verbindung liegt mit einer Länge von ca. 29 km im idealen Bereich für eine Radschnellverbindung. Im Rahmen der Studie wurde die technische Realisierbarkeit der Verbindung aufgezeigt und eine Vorzugstrasse definiert.
Die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Änderung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben 1996 im östlichen Uferbereich des Bodensees (Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn-Langenargen) findet vom 23. September bis einschließlich 25. Oktober 2019 statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Änderungsentwurf Stellung zu nehmen.
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 8. Juli - 11. November 2019 statt, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23. September - 25. Oktober 2019. In diesen Zeiträumen besteht die Möglichkeit zum Anhörungsentwurf Stellung zu nehmen. Alle relevanten Dokumente, einschließlich Textteil, Karten, Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen sind unter der Rubrik Planung / Fortschreibung Regionalplan abrufbar. Die zweite Anhörung des Kapitels Rohstoffe - mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu dieser Thematik - erfolgt im Rahmen der 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung.