Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben wurde am 6. September 2023 darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Regionalplan-Entwurf (2021) seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) als oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde genehmigt wurde.
Zum 1. April 2024 ist beim Regionalverband Bodensee-Oberschwaben die Stelle im Sekretariat / Vorzimmer des Verbandsdirektors zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle (Voll- oder Teilzeit, mindestens 70 %).
Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen.
Der von der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2020 beschlossene, überarbeitete Planentwurf geht in die zweite Anhörungsrunde. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet vom 17. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt.
Der Regionalverband hat die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Friedrichshafen und Baindt vorgelegt. Die Verbindung liegt mit einer Länge von ca. 29 km im idealen Bereich für eine Radschnellverbindung. Im Rahmen der Studie wurde die technische Realisierbarkeit der Verbindung aufgezeigt und eine Vorzugstrasse definiert.
Die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Änderung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben 1996 im östlichen Uferbereich des Bodensees (Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn-Langenargen) findet vom 23. September bis einschließlich 25. Oktober 2019 statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Änderungsentwurf Stellung zu nehmen.
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 8. Juli - 11. November 2019 statt, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23. September - 25. Oktober 2019. In diesen Zeiträumen besteht die Möglichkeit zum Anhörungsentwurf Stellung zu nehmen. Alle relevanten Dokumente, einschließlich Textteil, Karten, Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen sind unter der Rubrik Planung / Fortschreibung Regionalplan abrufbar. Die zweite Anhörung des Kapitels Rohstoffe - mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu dieser Thematik - erfolgt im Rahmen der 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung.
Im Rahmen der Fortschreibung der Plansätze zu Rohstoffabbau und Rohstoffsicherung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben liegt mittlerweile die Abwägung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vor. Die Synopse kann unter der Rubrik Planung/Fortschreibung-Regionalplan-Kapitel-Rohstoffe im Downloadbereich eingesehen und abgerufen werden. Mittlerweile (7. Aug. 2019) wurden die Abwägungsergebnisse auch postalisch an diejenigen Personen versandt, die eine Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegeben haben. Einige Personen haben keine vollständige oder lesbare Adresse angegeben. Falls sie nicht postalisch benachrichtigt wurden, haben sie die Möglichkeit ihr Aktenzeichen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes zu erfragen, um somit in der Synopse ihr individuelles Abwägungsergebnis einsehen zu können.
Im Rahmen der Fortschreibung der Plansätze zu Rohstoffabbau und Rohstoffsicherung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben wird folgendes öffentlich bekannt gemacht: Der Planentwurf mit den Begründungen und dem zugehörigen Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 26. Juli 2018 in der Rubrik Planung/Fortschreibung-Regionalplan-Kapitel-Rohstoffe eingesehen und abgerufen werden.
Der Entwurf zur Änderung des Regionalplans im östlichen Uferbereich des Bodensees (Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn-Langenargen) geht im August 2017 in das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG). Die Änderung umfasst die Neuabgrenzung der Regionalen Grünzüge und die Aufhebung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete. Durch Klicken auf die Überschrift erhalten Sie Zugang zum Änderungsentwurf sowie zu weiteren Unterlagen.