Der von der Verbandsversammlung am 23. Oktober 2020 beschlossene, überarbeitete Planentwurf geht in die zweite Anhörungsrunde. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet vom 17. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 25. Januar 2021 bis einschließlich 26. Februar 2021 statt.
Die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Änderung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben 1996 im östlichen Uferbereich des Bodensees (Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn-Langenargen) findet vom 23. September bis einschließlich 25. Oktober 2019 statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Änderungsentwurf Stellung zu nehmen.
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 8. Juli - 11. November 2019 statt, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23. September - 25. Oktober 2019. In diesen Zeiträumen besteht die Möglichkeit zum Anhörungsentwurf Stellung zu nehmen. Alle relevanten Dokumente, einschließlich Textteil, Karten, Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen sind unter der Rubrik Planung / Fortschreibung Regionalplan abrufbar. Die zweite Anhörung des Kapitels Rohstoffe - mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu dieser Thematik - erfolgt im Rahmen der 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung.
Im Rahmen der Fortschreibung der Plansätze zu Rohstoffabbau und Rohstoffsicherung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben liegt mittlerweile die Abwägung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vor. Die Synopse kann unter der Rubrik Planung/Fortschreibung-Regionalplan-Kapitel-Rohstoffe im Downloadbereich eingesehen und abgerufen werden. Mittlerweile (7. Aug. 2019) wurden die Abwägungsergebnisse auch postalisch an diejenigen Personen versandt, die eine Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegeben haben. Einige Personen haben keine vollständige oder lesbare Adresse angegeben. Falls sie nicht postalisch benachrichtigt wurden, haben sie die Möglichkeit ihr Aktenzeichen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes zu erfragen, um somit in der Synopse ihr individuelles Abwägungsergebnis einsehen zu können.
Im Rahmen der Fortschreibung der Plansätze zu Rohstoffabbau und Rohstoffsicherung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben wird folgendes öffentlich bekannt gemacht: Der Planentwurf mit den Begründungen und dem zugehörigen Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 26. Juli 2018 in der Rubrik Planung/Fortschreibung-Regionalplan-Kapitel-Rohstoffe eingesehen und abgerufen werden.
Der Entwurf zur Änderung des Regionalplans im östlichen Uferbereich des Bodensees (Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn-Langenargen) geht im August 2017 in das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG). Die Änderung umfasst die Neuabgrenzung der Regionalen Grünzüge und die Aufhebung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete. Durch Klicken auf die Überschrift erhalten Sie Zugang zum Änderungsentwurf sowie zu weiteren Unterlagen.
Die Bearbeitung zentraler Bausteine der Regionalplan-Fortschreibung ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass erste Entwürfe sowie eine vorläufige Gliederung bereit gestellt werden können. Neben den Präsentationsfolien der Planungsausschuss-Sitzungen vom 5. April 2017 und 03. Juli 2017 können Sie nun die Gebiete zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe in 3 Blattschnitten in einem aktualisierten VORENTWURF herunterladen.
Am 6. Oktober 2015 ist mit einer Bürgerinformationsveranstaltung mit Verkehrsminister Hermann in Hagnau die Planung des Abschnittes der B 31 zwischen Meersburg/West und Immenstaad wieder aufgenommen worden. Der Regionalverband begleitet die Planung im Rahmen des politischen Begleitkreises und der Facharbeitskreise Verkehr und Umwelt.
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 26. April 2013 hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben acht Standorte für Windenergieanlagen beschlossen. Diese sollen bei der Gesamtfortschreibung des Regionalplans als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen ausgewiesen werden.
Im September 2010 hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben beschlossen, den aus dem Jahre 2006 stammenden Teilregionalplan Windenergie fortzuschreiben. In der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. Juli 2012 in Sigmaringen wurden 24 Vorranggebiete für regional bedeutsame Windenergieanlagen ausgewählt. Der Planentwurf, seine Begründung, weitere zweckdienliche Unterlagen (31 MB) sowie der Umweltbericht (78 MB) lagen vom 20. August 2012 bis 28. September 2012 zur kostenlosen Einsicht für jedermann aus.