Am 6. Oktober 2015 ist mit einer Bürgerinformationsveranstaltung mit Verkehrsminister Hermann in Hagnau die Planung des Abschnittes der B 31 zwischen Meersburg/West und Immenstaad wieder aufgenommen worden. Der Regionalverband begleitet die Planung im Rahmen des politischen Begleitkreises und der Facharbeitskreise Verkehr und Umwelt.
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 26. April 2013 hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben acht Standorte für Windenergieanlagen beschlossen. Diese sollen bei der Gesamtfortschreibung des Regionalplans als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen ausgewiesen werden.
Im September 2010 hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben beschlossen, den aus dem Jahre 2006 stammenden Teilregionalplan Windenergie fortzuschreiben. In der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. Juli 2012 in Sigmaringen wurden 24 Vorranggebiete für regional bedeutsame Windenergieanlagen ausgewählt. Der Planentwurf, seine Begründung, weitere zweckdienliche Unterlagen (31 MB) sowie der Umweltbericht (78 MB) lagen vom 20. August 2012 bis 28. September 2012 zur kostenlosen Einsicht für jedermann aus.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat auf ihrer Sitzung am 22. September 2010 in Sigmaringendorf einstimmig beschlossen, den Teilregionalplan Windenergie aus dem Jahr 2006 fortzuschreiben. Bei der Fortschreibung werden insbesondere die Fortschritte bei der Nutzung des Windpotenzials durch technisch verbesserte Windkraftanlagen, die aktuellen energiepolitische Zielen des Landes Baden-Württemberg und die aktuelle Rechtsprechung in Sachen Windkraftnutzung berücksichtigt.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 28. Juli 2009 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 3. April 2009 beschlossene Änderung des Regionalplans im Raum Friedrichshafen / Immenstaad a.B. genehmigt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 7. August 2009 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg wird die Änderung rechtsverbindlich.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 4. Mai 2009 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 19. September 2008 beschlossene Änderung des Regionalplans / Teilregionalplans "Oberflächennahe Rohstoffe" im Raum Pfullendorf genehmigt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 15. Mai 2009 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg wird die Änderung rechtsverbindlich.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes wird auf ihrer Sitzung am 3. April 2009 in Bad Saulgau (Stadtforum, Lindenstr. 7) über die Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 LplG zu der von der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad beantragten Änderung des Regionalplans im Bereich Friedrichshafen-Kluftern (Süd) / Immenstaad-Steigwiesen abschließend beraten. Die Tagesordnung zur Sitzung kann hier heruntergeladen werden.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes hat auf ihrer Sitzung am 3. April 2009 in Bad Saulgau die Änderung des Regionalplans 1996 im Bereich Friedrichshafen / Immenstaad a.B. als Satzung beschlossen. Der Planentwurf incl. Umweltbericht (18 MB) kann hier heruntergeladen werden.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 28. November 2008 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Kleinzentren Meckenbeuren und Salem zu Unterzentren aufzustufen und dazu das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 LplG durchzuführen. Den Änderungsentwurf (2.083 KB) sowie als ergänzende Materialen: die Studie zur zentralörtlichen Struktur der Region Bodensee-Oberschwaben (2.460 KB) und das Regionale Einzelhandelskonzept für die Region Bodensee-Oberschwaben (Vorschläge zu Unter- und Kleinzentren) (106 KB) können hier heruntergeladen werden.
Die von der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad beantragte Änderung des Regionalplans im Bereich Friedrichshafen-Kluftern (Süd) / Immenstaad-Steigwiesen ist in das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 LplG gegangen. Neben den Trägern öffentlicher Belange haben auch interessierte Bürger die Möglichkeit, zu dem Änderungsentwurf Stellung zu nehmen. Der Änderungsentwurf nebst Umweltbericht und ergänzenden Unterlagen (30.021 KB) sowie die vollständige Strategische Umweltprüfung (Teil 1, 88.701 KB und Teil 2, 94.182 KB) können hier heruntergeladen werden.