Im Rahmen der Fortschreibung der Plansätze zu Rohstoffabbau und Rohstoffsicherung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben liegt mittlerweile die Abwägung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vor. Die Synopse kann unter der Rubrik Planung/Fortschreibung-Regionalplan-Kapitel-Rohstoffe im Downloadbereich eingesehen und abgerufen werden. Mittlerweile (7. Aug. 2019) wurden die Abwägungsergebnisse auch postalisch an diejenigen Personen versandt, die eine Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegeben haben. Einige Personen haben keine vollständige oder lesbare Adresse angegeben. Falls sie nicht postalisch benachrichtigt wurden, haben sie die Möglichkeit ihr Aktenzeichen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes zu erfragen, um somit in der Synopse ihr individuelles Abwägungsergebnis einsehen zu können.
Im Rahmen der Fortschreibung der Plansätze zu Rohstoffabbau und Rohstoffsicherung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben wird folgendes öffentlich bekannt gemacht: Der Planentwurf mit den Begründungen und dem zugehörigen Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 26. Juli 2018 in der Rubrik Planung/Fortschreibung-Regionalplan-Kapitel-Rohstoffe eingesehen und abgerufen werden.
Der Entwurf zur Änderung des Regionalplans im östlichen Uferbereich des Bodensees (Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn-Langenargen) geht im August 2017 in das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG). Die Änderung umfasst die Neuabgrenzung der Regionalen Grünzüge und die Aufhebung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete. Durch Klicken auf die Überschrift erhalten Sie Zugang zum Änderungsentwurf sowie zu weiteren Unterlagen.
Die Bearbeitung zentraler Bausteine der Regionalplan-Fortschreibung ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass erste Entwürfe sowie eine vorläufige Gliederung bereit gestellt werden können. Neben den Präsentationsfolien der Planungsausschuss-Sitzungen vom 5. April 2017 und 03. Juli 2017 können Sie nun die Gebiete zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe in 3 Blattschnitten in einem aktualisierten VORENTWURF herunterladen.
Am 6. Oktober 2015 ist mit einer Bürgerinformationsveranstaltung mit Verkehrsminister Hermann in Hagnau die Planung des Abschnittes der B 31 zwischen Meersburg/West und Immenstaad wieder aufgenommen worden. Der Regionalverband begleitet die Planung im Rahmen des politischen Begleitkreises und der Facharbeitskreise Verkehr und Umwelt.
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 26. April 2013 hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben acht Standorte für Windenergieanlagen beschlossen. Diese sollen bei der Gesamtfortschreibung des Regionalplans als Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen ausgewiesen werden.
Im September 2010 hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben beschlossen, den aus dem Jahre 2006 stammenden Teilregionalplan Windenergie fortzuschreiben. In der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. Juli 2012 in Sigmaringen wurden 24 Vorranggebiete für regional bedeutsame Windenergieanlagen ausgewählt. Der Planentwurf, seine Begründung, weitere zweckdienliche Unterlagen (31 MB) sowie der Umweltbericht (78 MB) lagen vom 20. August 2012 bis 28. September 2012 zur kostenlosen Einsicht für jedermann aus.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat auf ihrer Sitzung am 22. September 2010 in Sigmaringendorf einstimmig beschlossen, den Teilregionalplan Windenergie aus dem Jahr 2006 fortzuschreiben. Bei der Fortschreibung werden insbesondere die Fortschritte bei der Nutzung des Windpotenzials durch technisch verbesserte Windkraftanlagen, die aktuellen energiepolitische Zielen des Landes Baden-Württemberg und die aktuelle Rechtsprechung in Sachen Windkraftnutzung berücksichtigt.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 28. Juli 2009 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 3. April 2009 beschlossene Änderung des Regionalplans im Raum Friedrichshafen / Immenstaad a.B. genehmigt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 7. August 2009 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg wird die Änderung rechtsverbindlich.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 4. Mai 2009 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 19. September 2008 beschlossene Änderung des Regionalplans / Teilregionalplans "Oberflächennahe Rohstoffe" im Raum Pfullendorf genehmigt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 15. Mai 2009 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg wird die Änderung rechtsverbindlich.