Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 26. September 2025 in öffentlicher Sitzung den Beschlussvorschlägen der Verbandsverwaltung zur Behandlung der Anregungen zum zweiten Anhörungsentwurf gemäß § 12 Abs. 2 und 3 LplG zugestimmt und den Teilregionalplan Energie als Satzung beschlossen. Eine Benachrichtigung der Einwenderinnen und Einwender ist nach den Vorgaben des novellierten Landesplanungsgesetzes nicht mehr vorgeschrieben. Dennoch informiert der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben die Einwenderinnen und Einwender freiwillig über die Behandlung der Stellungnahmen.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 26.09.2025 über die Behandlung der Anregungen aus dem 2. Beteiligungsverfahren abschließend entschieden und den Teil des Planentwurfs, der nicht Gegenstand einer erneuten Beteiligung ist, als Satzung beschlossen.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 07.02.2025 beschlossen, den überarbeiteten Planentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Beteiligungsverfahren zu geben.
Einwenderbenachrichtigungen zur 1. Anhörung 2024 wurden Ende März 2025 versandt. Eine Zusammenstellung (Synopse) aller Stellungnahmen zur 1. Anhörung mit den Abwägungsergebnissen ist unter www.rvbo.energie.de abrufbar.
Das Beteiligungsverfahren zum Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Kapitel 4.2 Energie sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (Teilregionalplan Energie) beginnt am 29. Januar 2024.
Die Fortschreibung des Regionalplans (ohne Kap. 4.2 Energie) ist mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigungserteilung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 24.11.2023 rechtskräftig geworden. Dadurch wird die Fortschreibung des Regionalplans für die Region Bodensee-Oberschwaben verbindlich und ersetzt den Regionalplan von 1996 und den Teilregionalplan Rohstoffe von 2003 (inkl. der in den Folgejahren vorgenommenen Änderungen).
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 25.10.2023 in ihrer außerordentlichen Sitzung in Kressbronn mehrheitlich den Beitrittsbeschluss zu dem vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) am 6. September 2023 genehmigten Regionalplan gefasst. Dieser war nötig geworden, weil das MLW vier Gewerbestandorte und einen Standort für Rohstoffabbau von der Verbindlichkeit ausgenommen hat.
Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) gem. § 9 Absatz 1 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
Die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Änderung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben 1996 im östlichen Uferbereich des Bodensees (Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn-Langenargen) findet vom 23. September bis einschließlich 25. Oktober 2019 statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Änderungsentwurf Stellung zu nehmen.
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 8. Juli - 11. November 2019 statt, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23. September - 25. Oktober 2019. In diesen Zeiträumen besteht die Möglichkeit zum Anhörungsentwurf Stellung zu nehmen. Alle relevanten Dokumente, einschließlich Textteil, Karten, Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen sind unter der Rubrik Planung / Fortschreibung Regionalplan abrufbar. Die zweite Anhörung des Kapitels Rohstoffe - mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu dieser Thematik - erfolgt im Rahmen der 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung.