Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) gem. § 9 Absatz 1 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
Der Regionalverband hat die Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen Friedrichshafen und Baindt vorgelegt. Die Verbindung liegt mit einer Länge von ca. 29 km im idealen Bereich für eine Radschnellverbindung. Im Rahmen der Studie wurde die technische Realisierbarkeit der Verbindung aufgezeigt und eine Vorzugstrasse definiert.
Die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Änderung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben 1996 im östlichen Uferbereich des Bodensees (Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn-Langenargen) findet vom 23. September bis einschließlich 25. Oktober 2019 statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Änderungsentwurf Stellung zu nehmen.
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) findet vom 8. Juli - 11. November 2019 statt, die Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23. September - 25. Oktober 2019. In diesen Zeiträumen besteht die Möglichkeit zum Anhörungsentwurf Stellung zu nehmen. Alle relevanten Dokumente, einschließlich Textteil, Karten, Umweltbericht und weiteren zweckdienlichen Unterlagen sind unter der Rubrik Planung / Fortschreibung Regionalplan abrufbar. Die zweite Anhörung des Kapitels Rohstoffe - mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zu dieser Thematik - erfolgt im Rahmen der 2. Anhörung zur Gesamtfortschreibung.
Im Rahmen der Fortschreibung der Plansätze zu Rohstoffabbau und Rohstoffsicherung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben liegt mittlerweile die Abwägung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vor. Die Synopse kann unter der Rubrik Planung/Fortschreibung-Regionalplan-Kapitel-Rohstoffe im Downloadbereich eingesehen und abgerufen werden. Mittlerweile (7. Aug. 2019) wurden die Abwägungsergebnisse auch postalisch an diejenigen Personen versandt, die eine Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgegeben haben. Einige Personen haben keine vollständige oder lesbare Adresse angegeben. Falls sie nicht postalisch benachrichtigt wurden, haben sie die Möglichkeit ihr Aktenzeichen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes zu erfragen, um somit in der Synopse ihr individuelles Abwägungsergebnis einsehen zu können.
Im Rahmen der Fortschreibung der Plansätze zu Rohstoffabbau und Rohstoffsicherung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben wird folgendes öffentlich bekannt gemacht: Der Planentwurf mit den Begründungen und dem zugehörigen Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können vom 25. Juni 2018 bis einschließlich 26. Juli 2018 in der Rubrik Planung/Fortschreibung-Regionalplan-Kapitel-Rohstoffe eingesehen und abgerufen werden.
Der Entwurf zur Änderung des Regionalplans im östlichen Uferbereich des Bodensees (Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn-Langenargen) geht im August 2017 in das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG). Die Änderung umfasst die Neuabgrenzung der Regionalen Grünzüge und die Aufhebung der landwirtschaftlichen Vorranggebiete. Durch Klicken auf die Überschrift erhalten Sie Zugang zum Änderungsentwurf sowie zu weiteren Unterlagen.
Die Bearbeitung zentraler Bausteine der Regionalplan-Fortschreibung ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass erste Entwürfe sowie eine vorläufige Gliederung bereit gestellt werden können. Neben den Präsentationsfolien der Planungsausschuss-Sitzungen vom 5. April 2017 und 03. Juli 2017 können Sie nun die Gebiete zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe in 3 Blattschnitten in einem aktualisierten VORENTWURF herunterladen.
Die Homepage des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben erscheint seit dem 6. März 2017 in einem neuen Design. Neben einem übersichtlicheren Aufbau ist vor allem die Nutzung auf mobilen Endgeräten deutlich verbessert. Durch das sogenannte "responsive design" passt sich die grafische Darstellung der Inhalte automatisch an die Größe von Smartphones, Tabletcomputern etc. an.
Der Regionalverband veröffentlicht ab November 2016 unter der Rubrik "Sitzungen" Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen der Verbandsversammlung/Ausschüsse. Die entsprechenden Beratungsvorlagen stehen spätestens sechs Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin zur Verfügung. Innerhalb einer Woche nach dem Sitzungstag können die gefassten Beschlüsse im Wortlaut abgerufen werden.