Am 19.03.2013 fand in Baienfurt eine Auftaktveranstaltung zur Lärmaktionsplanung Stufe 2 statt. Eingeladen hatte der Regionalverband in Absprache mit den Sprengelvorsitzenden des Gemeindetages, den Herren Bürgermeister Alois Henne, Knut Simon und Robert Wiedemann. Von den 87 Kommunen in der Region Bodensee-Oberschwaben sind ca. 47 neu oder erneut von der Lärmaktionsplanung betroffen. Fachleute aus den Bereichen Recht, Verkehrsplanung, dem zuständigen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und aus einer betroffenen Gemeinde gaben einen umfangreichen Überblick über Theorie und Praxis der Lärmaktionsplanung. Die auf der Veranstaltung gehaltenen Vorträge können sie hier aufrufen.
Gelingt die Energiewende in der Region Bodensee-Oberschwaben? Welche Rolle spielen Windenergie, Photovoltaik, Biogas, Wasserkraft oder Kraft-Wärme-Kopplung? Das vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben beauftragte und von der Energieagentur Ravensburg bearbeitete Energie- und Klimaschutzkonzept gibt Antworten auf diese und weitere offene Fragen. Für die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen sowie für die gesamte Region wurden der Status Quo der Strom-/Wärmeversorgung und die regenerativen Potenziale für die nächsten 10 Jahren ermittelt und grafisch dargestellt.
Im September 2010 hat der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben beschlossen, den aus dem Jahre 2006 stammenden Teilregionalplan Windenergie fortzuschreiben. In der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. Juli 2012 in Sigmaringen wurden 24 Vorranggebiete für regional bedeutsame Windenergieanlagen ausgewählt. Der Planentwurf, seine Begründung, weitere zweckdienliche Unterlagen (31 MB) sowie der Umweltbericht (78 MB) lagen vom 20. August 2012 bis 28. September 2012 zur kostenlosen Einsicht für jedermann aus.
Das Geoportal Raumordnung (http://www.geoportal-raumordnung-bw.de) umfasst die textlichen und kartographischen Inhalte des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne sowie auszugsweise der kommunalen Bauleitplanung aus dem bei den Regierungspräsidien geführten Automatisierten Raumordnungskataster (AROK) bezogen auf Baden-Württemberg. Berechtigte Nutzer (öffentliche Verwaltung) können die Geofachdaten der drei Planungsebenen zur Weiterverwendung in einem geographischen Informationssystem herunterladen.
Modellvorhaben sind für die Bundesraumordnung ein wichtiges Instrument zur Umsetzung eines stärker prozess-, aktions- und projektorientierten Planungs- und Politikverständnisses. Mehr Aktionen und Projekte statt Programme und Pläne lautet seit den 90er Jahren das Arbeitsprinzip für die räumliche Planung.
Der Verkehrskorridor zwischen der B 30 im Westen und der A 96, selektiv bis zur A 7 im Osten, ist in einer stetigen Umbruchsituation. Daher haben der Regionalverband, das Land Baden-Württemberg (vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen) und verschiedene Beteiligte aus der Region sich entschlossen, das gemeinsame Projekt Verkehrsstudie Ost auf die Beine zu stellen.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat auf ihrer Sitzung am 22. September 2010 in Sigmaringendorf einstimmig beschlossen, den Teilregionalplan Windenergie aus dem Jahr 2006 fortzuschreiben. Bei der Fortschreibung werden insbesondere die Fortschritte bei der Nutzung des Windpotenzials durch technisch verbesserte Windkraftanlagen, die aktuellen energiepolitische Zielen des Landes Baden-Württemberg und die aktuelle Rechtsprechung in Sachen Windkraftnutzung berücksichtigt.
Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch für die in der Region Bodensee-Oberschwaben lebenden Menschen unmittelbar spürbar. Insbesondere das Bodenseebecken und das nördlich angrenzende Schussenbecken sowie die Täler der Donau und ihrer Nebenflüsse stellen laut Klimaatlas Baden-Württemberg einen von drei großflächigen Bereichen innerhalb unseres Bundeslandes dar, in denen mit relativ hoher Wärmebelastung, Inversionswetterlagen und schlechten Durchlüftungsverhältnissen zu rechnen ist.
In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen und den Landratsämtern Bodensee-kreis, Ravensburg und Sigmaringen hat der Regionalverband eine Planungshinweiskarte zu großflächigen Photovoltaikanlagen erarbeitet, die die Kommunen der Region im Rahmen ihrer eigenen Planungen unterstützen soll. Anders als die Regionalpläne des Regionalverbandes besitzt die Planungshinweiskarte allerdings keine Rechtsverbindlichkeit, sondern hat nur informellen Charakter.
In der Sitzung vom 4. Dezember 2009 hat die Verbandsversammlung den Bericht der Verwaltung zum Regionalen Einzelhandelsprojekt in einem einstimmigen Beschluss zur Kenntnis genommen und sie beauftragt, das Einzelhandelskonzept und die daraus entwickelten Plansätze als Leitlinie für das aktuelle Verwaltungshandeln und als Grundlage zur Ausarbeitung eines Teilkapitels "Einzelhandelsgroßprojekte" für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans zu nutzen.