Das Geoportal Raumordnung (http://www.geoportal-raumordnung-bw.de) umfasst die textlichen und kartographischen Inhalte des Landesentwicklungsplans und der Regionalpläne sowie auszugsweise der kommunalen Bauleitplanung aus dem bei den Regierungspräsidien geführten Automatisierten Raumordnungskataster (AROK) bezogen auf Baden-Württemberg. Berechtigte Nutzer (öffentliche Verwaltung) können die Geofachdaten der drei Planungsebenen zur Weiterverwendung in einem geographischen Informationssystem herunterladen.
Modellvorhaben sind für die Bundesraumordnung ein wichtiges Instrument zur Umsetzung eines stärker prozess-, aktions- und projektorientierten Planungs- und Politikverständnisses. Mehr Aktionen und Projekte statt Programme und Pläne lautet seit den 90er Jahren das Arbeitsprinzip für die räumliche Planung.
Der Verkehrskorridor zwischen der B 30 im Westen und der A 96, selektiv bis zur A 7 im Osten, ist in einer stetigen Umbruchsituation. Daher haben der Regionalverband, das Land Baden-Württemberg (vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen) und verschiedene Beteiligte aus der Region sich entschlossen, das gemeinsame Projekt Verkehrsstudie Ost auf die Beine zu stellen.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat auf ihrer Sitzung am 22. September 2010 in Sigmaringendorf einstimmig beschlossen, den Teilregionalplan Windenergie aus dem Jahr 2006 fortzuschreiben. Bei der Fortschreibung werden insbesondere die Fortschritte bei der Nutzung des Windpotenzials durch technisch verbesserte Windkraftanlagen, die aktuellen energiepolitische Zielen des Landes Baden-Württemberg und die aktuelle Rechtsprechung in Sachen Windkraftnutzung berücksichtigt.
Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch für die in der Region Bodensee-Oberschwaben lebenden Menschen unmittelbar spürbar. Insbesondere das Bodenseebecken und das nördlich angrenzende Schussenbecken sowie die Täler der Donau und ihrer Nebenflüsse stellen laut Klimaatlas Baden-Württemberg einen von drei großflächigen Bereichen innerhalb unseres Bundeslandes dar, in denen mit relativ hoher Wärmebelastung, Inversionswetterlagen und schlechten Durchlüftungsverhältnissen zu rechnen ist.
In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen und den Landratsämtern Bodensee-kreis, Ravensburg und Sigmaringen hat der Regionalverband eine Planungshinweiskarte zu großflächigen Photovoltaikanlagen erarbeitet, die die Kommunen der Region im Rahmen ihrer eigenen Planungen unterstützen soll. Anders als die Regionalpläne des Regionalverbandes besitzt die Planungshinweiskarte allerdings keine Rechtsverbindlichkeit, sondern hat nur informellen Charakter.
In der Sitzung vom 4. Dezember 2009 hat die Verbandsversammlung den Bericht der Verwaltung zum Regionalen Einzelhandelsprojekt in einem einstimmigen Beschluss zur Kenntnis genommen und sie beauftragt, das Einzelhandelskonzept und die daraus entwickelten Plansätze als Leitlinie für das aktuelle Verwaltungshandeln und als Grundlage zur Ausarbeitung eines Teilkapitels "Einzelhandelsgroßprojekte" für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans zu nutzen.
Der Klimaatlas Baden-Württemberg (LUBW 2006) weist bedeutende Teile der Region Bodensee-Oberschwaben als Bereiche mit schlechten Durchlüftungsverhältnissen und hoher Wärmebelastung aus. Die klimakritischen Bereiche liegen insbesondere im Bodenseeraum und im Schussenbecken. Kleinere Teilgebiete mit ungünstiger Durchlüftung befinden sich auch in den Tälern der Donau und ihrer Nebenflüsse.
Auf ihrer konstituierenden Sitzung hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben am 16. Oktober 2009 in Ravensburg den Ravensburger Oberbürgermeister Hermann Vogler zum neuen Verbandsvorsitzenden gewählt. Das Gremium übertrug ihm das Amt mit überwältigender Mehrheit in geheimer Wahl.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 28. Juli 2009 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 3. April 2009 beschlossene Änderung des Regionalplans im Raum Friedrichshafen / Immenstaad a.B. genehmigt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 7. August 2009 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg wird die Änderung rechtsverbindlich.