Der Klimaatlas Baden-Württemberg (LUBW 2006) weist bedeutende Teile der Region Bodensee-Oberschwaben als Bereiche mit schlechten Durchlüftungsverhältnissen und hoher Wärmebelastung aus. Die klimakritischen Bereiche liegen insbesondere im Bodenseeraum und im Schussenbecken. Kleinere Teilgebiete mit ungünstiger Durchlüftung befinden sich auch in den Tälern der Donau und ihrer Nebenflüsse.
Auf ihrer konstituierenden Sitzung hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben am 16. Oktober 2009 in Ravensburg den Ravensburger Oberbürgermeister Hermann Vogler zum neuen Verbandsvorsitzenden gewählt. Das Gremium übertrug ihm das Amt mit überwältigender Mehrheit in geheimer Wahl.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 28. Juli 2009 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 3. April 2009 beschlossene Änderung des Regionalplans im Raum Friedrichshafen / Immenstaad a.B. genehmigt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 7. August 2009 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg wird die Änderung rechtsverbindlich.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 4. Mai 2009 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 19. September 2008 beschlossene Änderung des Regionalplans / Teilregionalplans "Oberflächennahe Rohstoffe" im Raum Pfullendorf genehmigt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 15. Mai 2009 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg wird die Änderung rechtsverbindlich.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes wird auf ihrer Sitzung am 3. April 2009 in Bad Saulgau (Stadtforum, Lindenstr. 7) über die Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 LplG zu der von der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad beantragten Änderung des Regionalplans im Bereich Friedrichshafen-Kluftern (Süd) / Immenstaad-Steigwiesen abschließend beraten. Die Tagesordnung zur Sitzung kann hier heruntergeladen werden.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes hat auf ihrer Sitzung am 3. April 2009 in Bad Saulgau die Änderung des Regionalplans 1996 im Bereich Friedrichshafen / Immenstaad a.B. als Satzung beschlossen. Der Planentwurf incl. Umweltbericht (18 MB) kann hier heruntergeladen werden.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 28. November 2008 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Kleinzentren Meckenbeuren und Salem zu Unterzentren aufzustufen und dazu das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 LplG durchzuführen. Den Änderungsentwurf (2.083 KB) sowie als ergänzende Materialen: die Studie zur zentralörtlichen Struktur der Region Bodensee-Oberschwaben (2.460 KB) und das Regionale Einzelhandelskonzept für die Region Bodensee-Oberschwaben (Vorschläge zu Unter- und Kleinzentren) (106 KB) können hier heruntergeladen werden.
Die von der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad beantragte Änderung des Regionalplans im Bereich Friedrichshafen-Kluftern (Süd) / Immenstaad-Steigwiesen ist in das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 LplG gegangen. Neben den Trägern öffentlicher Belange haben auch interessierte Bürger die Möglichkeit, zu dem Änderungsentwurf Stellung zu nehmen. Der Änderungsentwurf nebst Umweltbericht und ergänzenden Unterlagen (30.021 KB) sowie die vollständige Strategische Umweltprüfung (Teil 1, 88.701 KB und Teil 2, 94.182 KB) können hier heruntergeladen werden.
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 19. September 2008 in Krauchenwies die Änderung des Regionalplans 1996 und des Teilregionalplans "Oberflächennahe Rohstoffe" 2003 im Raum Pfullendorf als Satzung beschlossen. Die Änderungssatzung sowie der betroffene Ausschnitt der Raumnutzungskarte kann hier heruntergeladen werden.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 24. April 2008 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 14. März 2008 beschlossene Änderung des Regionalplans im Raum Eriskirch genehmigt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 5. Mai 2008 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ("bw-Woche" - Der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Nr. 17) wurde die Änderung rechtsverbindlich.