Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 4. Mai 2009 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 19. September 2008 beschlossene Änderung des Regionalplans / Teilregionalplans "Oberflächennahe Rohstoffe" im Raum Pfullendorf genehmigt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 15. Mai 2009 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg wird die Änderung rechtsverbindlich.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes wird auf ihrer Sitzung am 3. April 2009 in Bad Saulgau (Stadtforum, Lindenstr. 7) über die Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 LplG zu der von der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad beantragten Änderung des Regionalplans im Bereich Friedrichshafen-Kluftern (Süd) / Immenstaad-Steigwiesen abschließend beraten. Die Tagesordnung zur Sitzung kann hier heruntergeladen werden.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes hat auf ihrer Sitzung am 3. April 2009 in Bad Saulgau die Änderung des Regionalplans 1996 im Bereich Friedrichshafen / Immenstaad a.B. als Satzung beschlossen. Der Planentwurf incl. Umweltbericht (18 MB) kann hier heruntergeladen werden.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 28. November 2008 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Kleinzentren Meckenbeuren und Salem zu Unterzentren aufzustufen und dazu das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 LplG durchzuführen. Den Änderungsentwurf (2.083 KB) sowie als ergänzende Materialen: die Studie zur zentralörtlichen Struktur der Region Bodensee-Oberschwaben (2.460 KB) und das Regionale Einzelhandelskonzept für die Region Bodensee-Oberschwaben (Vorschläge zu Unter- und Kleinzentren) (106 KB) können hier heruntergeladen werden.
Die von der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad beantragte Änderung des Regionalplans im Bereich Friedrichshafen-Kluftern (Süd) / Immenstaad-Steigwiesen ist in das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 LplG gegangen. Neben den Trägern öffentlicher Belange haben auch interessierte Bürger die Möglichkeit, zu dem Änderungsentwurf Stellung zu nehmen. Der Änderungsentwurf nebst Umweltbericht und ergänzenden Unterlagen (30.021 KB) sowie die vollständige Strategische Umweltprüfung (Teil 1, 88.701 KB und Teil 2, 94.182 KB) können hier heruntergeladen werden.
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 19. September 2008 in Krauchenwies die Änderung des Regionalplans 1996 und des Teilregionalplans "Oberflächennahe Rohstoffe" 2003 im Raum Pfullendorf als Satzung beschlossen. Die Änderungssatzung sowie der betroffene Ausschnitt der Raumnutzungskarte kann hier heruntergeladen werden.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 24. April 2008 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 14. März 2008 beschlossene Änderung des Regionalplans im Raum Eriskirch genehmigt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 5. Mai 2008 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ("bw-Woche" - Der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Nr. 17) wurde die Änderung rechtsverbindlich.
Die von der Stadt Pfullendorf beantragte Änderung des Regionalplans im Bereich Seepark Linzgau ist in das Beteiligungsverfahren nach § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz (LplG) gegangen. Neben den Trägern öffentlicher Belange haben auch interessierte Bürger die Möglichkeit, zu dem Änderungsentwurf Stellung zu nehmen. Der Änderungsentwurf nebst Umweltbericht sowie sonstige ergänzende Unterlagen (11.093 KB) können hier heruntergeladen werden.
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 14. März 2008 die Neuabgrenzung des Regionalen Grünzugs im Raum Eriskirch nach erneuter Anhörung als Satzung beschlossen. Der Änderungsentwurf wurde dem Wirtschaftsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Damit ist von Seiten der Raumordnung ein wichtiger Schritt zur Umsiedlung des Obstgroßmarktes Spanagel getan. Der zur Genehmigung eingereichte Planentwurf (4.249 KB) kann hier heruntergeladen werden.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat auf ihrer Sitzung am 23.11.2007 in Meßkirch einstimmig beschlossen, dass der derzeitig gültige Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben 1996 fortgeschrieben werden soll. Über den Fortschreibungs-prozess soll eine Weiterentwicklung der Region ermöglicht und eine weitere erfolgreiche Positionierung der Region im globalen Wettbewerb von Standorten gesichert werden. Zugleich soll der Regionalplan die Lebensgrundlagen der Bevölkerung sichern, die vielfältige Kulturlandschaft bewahren und ökologisch wertvolle Freiräume dauerhaft schützen.